Ihr Nachweis zum

EWärmeG BW

EWärmeG

EWärmeG BW

mit Greenfeld GmbH

Ihr EWärmeG BW-Nachweis von Greenfeld GmbH

Individuelle Lösungen für

Ihre gesetzliche Pflicht

Greenfeld GmbH Beraterteam – Experten für Fachplanung und Baubegleitung

Maßgeschneiderte Beratung für Ihre Pflicht.
Wir helfen Ihnen, die Anforderungen des EWärmeG BW zu erfüllen. Ob Dämmung der Gebäudehülle oder der Einsatz erneuerbarer Energien – wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Zeit sparen, Nerven schonen.
Wir übernehmen den gesamten bürokratischen Aufwand für Sie. Wir kümmern uns um den notwendigen Schriftverkehr mit den Behörden und erstellen alle erforderlichen Dokumente. So erhalten Sie die Unterlagen einfach, schnell und unterschriftsreif von uns.

Ihre Konformität ist gesichert.
Erfüllen Sie die Nachweispflichten des EWärmeG BW ganz einfach mit unserem zertifizierten Nachweis. Wir sorgen dafür, dass Sie jederzeit konform mit den gesetzlichen Anforderungen sind und haben dabei immer ein offenes Ohr für Ihre individuellen Anliegen.

Zertifizierte Expertise für alle Gebäudearten

Bürokratie ade: Wir übernehmen das für Sie

Rechtssicherheit garantiert

FAQ - Häufige Fragen

EWärmeG BW-Nachweis

Was ist das EWärmeG BW und wer ist betroffen?

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG BW) ist eine landesspezifische Regelung für Baden-Württemberg. Es verpflichtet Eigentümer von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, beim Austausch ihrer Zentralheizung einen Anteil von 15 % erneuerbarer Energien zu nutzen. Greenfeld GmbH hilft Ihnen, diese Pflicht unkompliziert zu erfüllen.

Welche Möglichkeiten gibt es, die EWärmeG-Pflicht zu erfüllen?

Es gibt verschiedene Wege, die Pflicht zu erfüllen. Greenfeld GmbH berät Sie individuell, um die beste Option für Ihr Gebäude zu finden:

  • Einsatz erneuerbarer Energien: Zum Beispiel durch Solarthermie, Biogas, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen.

  • Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle: Zum Beispiel durch eine verbesserte Dämmung von Dach oder Kellerdecke.

  • Kombination von Maßnahmen: Oft ist eine Kombination aus verschiedenen Optionen die wirtschaftlichste Lösung.

  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Bei Nichtwohngebäuden gilt der iSFP sogar als vollständige Erfüllung der Nachweispflicht. Auch für Wohngebäude kann er anteilig angerechnet werden.

Wie und durch wen wird die Einhaltung des Gesetzes überwacht?

Die unteren Baurechtsbehörden sind für die Überwachung zuständig. Sie als Eigentümer sind verpflichtet, innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizung den Nachweis über die Erfüllung des EWärmeG BW vorzulegen. Als zertifizierte Experten übernehmen wir diese Nachweisführung für Sie, inklusive des gesamten Schriftverkehrs mit den Behörden. So können Sie sich sicher sein, dass Ihr Nachweis rechtzeitig und korrekt eingereicht wird.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Wenn Sie die Frist von 18 Monaten versäumen oder die Pflicht nicht erfüllen, kann die Baurechtsbehörde ein Bußgeld verhängen. Mit Greenfeld GmbH an Ihrer Seite vermeiden Sie unnötige Risiken und stellen sicher, dass Ihr Projekt vollständig konform mit den gesetzlichen Vorgaben ist.