- Energieausweis: Transparenz und Marketingvorteil
Professionelle Erstellung
für alle Gebäudeklassen

Pflicht und Vorteil bei
Verkauf & Vermietung

Wertvolle Entscheidungshilfe für Käufer und Mieter
Die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie ist ein wichtiger Faktor für potenzielle Käufer und Mieter. Mit einem professionell erstellten Energieausweis von Greenfeld GmbH schaffen Sie Transparenz und liefern eine überzeugende Entscheidungshilfe, die den Wert Ihres Objekts unterstreicht.
Rechtssicherheit durch zertifizierte Experten
Unsere Energieberater sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet und erstellen rechtssichere Energieausweise. Wir decken alle Gebäudetypen ab, von Wohngebäuden bis hin zu gewerblich genutzten Immobilien. So garantieren wir, dass Sie bei jedem Verkauf oder jeder Vermietung bestens aufgestellt sind.
Gesetzliche Verpflichtung – ohne Risiko
Vermeiden Sie unnötige Risiken und Bußgelder. Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Greenfeld GmbH hilft Ihnen, diese Verpflichtung einfach und schnell zu erfüllen. So können Sie sich auf einen reibungslosen Verkauf oder eine problemlose Vermietung Ihrer Immobilie konzentrieren.
Ihr unverzichtbares Dokument für Transparenz
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Welche Variante ist die richtige?
Ein Energieausweis gibt Aufschluss über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf eines Gebäudes. Er wird in zwei unterschiedlichen Formen ausgestellt, die je nach Situation und Gebäudetyp zum Einsatz kommen:
Der Bedarfsausweis: Dieser Ausweis spiegelt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes wider. Er basiert auf einer detaillierten Berechnung der Bausubstanz, der verwendeten Materialien und der Heizungsanlage. Da er vom individuellen Nutzerverhalten unabhängig ist, liefert er eine objektive Bewertungsgrundlage. Wir empfehlen den Bedarfsausweis besonders für Neubauten und umfassend sanierte Gebäude, um ihre hohe energetische Qualität transparent darzustellen.
Der Verbrauchsausweis: Der Verbrauchsausweis hingegen spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes wider. Hierfür werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre herangezogen. Diese Variante ist stark vom Bewohnerverhalten abhängig und eignet sich besonders für Gebäude, die bereits länger bewohnt sind und bei denen keine größeren Sanierungsmaßnahmen anstehen.
Mehr als nur eine Pflicht: Ihre Vorteile mit dem Energieausweis
Für Hausbesitzer ist es wichtig zu wissen, dass der Energieausweis in vielen Fällen Pflicht ist – seit 2007 müssen Sie ihn bei Verkauf oder Neuvermietung vorlegen. Doch er bietet Ihnen weitaus mehr als nur rechtliche Absicherung:
Wertsteigerung: Ein guter Energieausweis kann den Wert Ihrer Immobilie steigern, da er zukünftigen Bewohnern niedrigere Energiekosten verspricht.
Transparenz: Er gibt potenziellen Käufern oder Mietern eine klare Einschätzung der Energiekosten.
Wohnkomfort: Ein energieeffizientes Haus bedeutet auch ein angenehmeres Wohnklima.
Mit Greenfeld GmbH wird die Erstellung Ihres Energieausweises einfach und effizient. Wir beraten Sie, welcher Ausweis für Ihre Immobilie am besten geeignet ist, und erstellen das rechtskonforme Dokument schnell und zuverlässig.
FAQ - Häufige Fragen
Ein Energieausweis ist in folgenden Situationen gesetzlich vorgeschrieben:
Beim Verkauf oder der Neuvermietung Ihrer Immobilie (oder Teilen davon).
Bei einem Neubau oder größeren Sanierungen.
In öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von über 1.000 qm.
Der Bedarfsausweis gibt eine objektive Auskunft über den Energiebedarf Ihres Gebäudes, basierend auf der Bausubstanz und den technischen Anlagen. Er ist unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Der Verbrauchsausweis spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch wider, basierend auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Er hängt somit stark vom individuellen Nutzerverhalten ab.
Ein Bedarfsausweis ist zwingend erforderlich, wenn:
Ihr Gebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat.
Der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.
Das Gebäude seitdem nicht energetisch modernisiert wurde.
Sie benötigen keinen Energieausweis in diesen Fällen:
Bei Eigentümerwechsel durch Erbschaft oder Zwangsversteigerung.
Für bestehende Mietverhältnisse, ohne Neuvermietung.
Für die Selbstnutzung, solange kein Verkauf oder keine Vermietung geplant ist.
Für denkmalgeschützte Gebäude.
Für sehr kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 qm.
Nein, ein Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude erstellt. Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung (Wohn- und Gewerbeanteil) kann es jedoch notwendig sein, zwei separate Ausweise zu erstellen.
Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Ausweis-Typ:
Für den Verbrauchsausweis benötigen wir die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre (Heizung, Warmwasser) sowie Informationen über mögliche Leerstände und Bilder der Immobilie.
Für den Bedarfsausweis sind detailliertere Unterlagen notwendig: Baupläne (Grundrisse, Ansichten), Angaben zu Baubeschreibung und Modernisierungen sowie, falls vorhanden, ein Schornsteinfegerprotokoll. Wir begleiten Sie bei der Zusammenstellung aller benötigten Unterlagen.
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Unsere Energieberater sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet und zertifiziert, Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude zu erstellen. So garantieren wir Ihnen ein rechtssicheres Dokument.







